Weiterbildungsstipendium für junge Fachkräfte

Weiterbildungsstipendium: Begabtenförderung für junge Fachkräfte

Was ist eine Weiterbildungsstipendium bzw. die Begabtenförderung?

Sie haben Ihre duale Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen und möchten sich beruflich weiterentwickeln? Herzlichen Glückwunsch zuerst einmal.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte dabei, passende Weiterbildungen zu finanzieren. Die SIHK zu Hagen nimmt Stipendiatinnen und Stipendiaten aus kaufmännischen und gewerblich-technischen Berufen auf. Bei der SIHK Akademie haben Sie die Möglichkeit diese Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung einzusetzen.

Wer kann in die Begabtenförderung aufgenommen werden?

Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zum Zeitpunkt der Aufnahme grundsätzlich jünger als 25 Jahre sind. In begründeten Ausnahmefällen kann sich die Altersgrenze durch anrechenbare Zeiten, zum Beispiel einen Freiwilligendienst oder Elternzeit, um bis zu drei Jahre verschieben.
Die besondere Qualifikation wird auf einem der folgenden Wege nachgewiesen:
  • durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut"; bei mehreren Prüfungsteilen gilt eine Durchschnittsnote von 1,9 oder besser,
  • durch einen der Plätze 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb,
  • durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes oder der Berufsschule.
Wenn Sie Ihre Berufsabschlussprüfung bei der SIHK mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen haben, werden Sie nach der Winter- oder Sommerabschlussprüfung automatisch von uns angeschrieben. Diese Kontaktaufnahme ist keine Aufnahmezusage; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das jährliche Auswahlverfahren findet im Herbst statt. Die Neuaufnahme erfolgt zum 1. Januar des Folgejahres. Bewerbungsschluss ist der 15. September des Vorjahres.

Was wird durch das Weiterbildungsstipendium gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle, in der Regel, berufsbegleitende Maßnahmen:
  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.

Weiterbildungsstipendium: Wie hoch ist die Förderung für Ihre Weiterbildung?

Für Neuaufnahmen ab 2027 können Sie über drei Jahre hinweg Zuschüsse von jährlich bis zu 3.045 Euro für Ihre berufsbegleitende Weiterbildung beantragen. Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 9.135 Euro möglich. Ihr Eigenanteil beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bereit.
Für Fragen zum Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung" wenden Sie sich bitte an Frau Birgit Kreißl von der SIHK zu Hagen.
Weitere Informationen rund um das Thema Weiterbildungsstipendium finden Sie auf der Internetseite der SBB.
Für gezielte Kursanfragen steht Ihnen das Team der SIHK Akademie zur Verfügung.

Welche Kurse kann ich mit dem Weiterbildungsstipendium belegen?

Die SIHK Akademie bietet passende Weiterbildungen für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Weiterbildungsstipendiums, die ihre fachlichen oder überfachlichen Kompetenzen weiterentwickeln möchten. Welche Maßnahme gefördert werden kann, hängt davon ab, ob sie zu Ihrer Ausbildung und Ihrem beruflichen Ziel passt. Eine Förderung muss vor Kursbeginn beantragt werden.
Dies geht ganz einfach über: ⁣Begabtenförderung - Weiterbildungsstipendium - SIHK zu Hagen
An der SIHK Akademie können zum Beispiel folgende Weiterbildungsangebote infrage kommen:
Die Beispiele sind keine Zusage, dass jeder einzelne Kurs gefördert wird. Klären Sie die Förderfähigkeit des konkreten Kurses mit Ihrer zuständigen Stipendienbetreuung und stellen Sie den Förderantrag vor Kursbeginn.

Zum Förderprogramm: Begabtenförderung berufliche Bildung

Bereits seit 1991 gibt es das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung". Es hat dazu beigetragen, dem Ziel der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung näherzukommen. Begabte junge Menschen gibt es nicht nur im Gymnasium und an der Hochschule, sondern auch in Betrieben, Krankenhäusern, Praxen und Verwaltungen. Besondere Leistungen in der Berufspraxis verdienen ebenso Anerkennung und Förderung wie Leistungen in wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit.
Das Programm unterstützt begabte junge Fachkräfte, die sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung qualifizieren möchten. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bereit.

Stand der Informationen: 2.Oktober 2026. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Förderbedingungen, Fristen und Förderbeträge können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Förderrichtlinien. Über die Aufnahme in das Stipendium und die Förderfähigkeit einer konkreten Weiterbildung wird im Einzelfall entschieden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Für Fragen zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an die SIHK zu Hagen.