Mehr Weiterbildung für Ihr Personal – mehr Möglichkeiten für Ihr Unternehmen
- Müssen größere Teile der Belegschaft qualifiziert werden, steigen die Fördersätze um weitere 10 Prozentpunkte.
- Betriebsvereinbarung und Tarifverträge zur beruflichen Weiterbildung werden honoriert: die Fördersätze steigen dann um weitere 5 Prozentpunkte.
- Diese Förderleistungen können ab dem kommenden Jahr vom Betrieb für seine Beschäftigten auch in einem Sammelantrag beantragt werden. Dies vereinfacht die Prozesse.
- Damit mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den verbesserten Förderbedingungen profitieren, wird die Mindestdauer für geförderte Weiterbildungen von mehr als 160 auf mehr als 120 Stunden gesenkt.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Berufsabschluss nachholen wollen, erhalten einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung. Der Berufsabschluss muss die Beschäftigungsfähigkeit steigern. Hiermit wird auch eine Vereinbarung der Nationalen Weiterbildungsstrategie umgesetzt.
- Damit auch in Zukunft eine hohe Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen gesichert werden kann, hebt das Gesetz die Kostensätze deutlich an und sorgt für größeren Spielraum bei der Maßnahme-Zulassung.
Entwickeln Sie geringqualifizierte Beschäftigte zu Ihren Fachkräften von morgen.
Qualifizieren Sie erfahrene Mitarbeiter für eine digitalisierte Arbeitswelt.
Erkennen Sie die veränderten Anforderungen an Ihr Personal und begegnen diesen mit spezifischen Qualifizierungen.
Anpassungsqualifizierungen
Abschlussorientierte Weiterbildung
Kriterien für die Förderung
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
- der Erwerb des Berufsabschlusses, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindesten zwei Jahren festgelegt ist, in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegt,
- die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat,
- die Maßnahme außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb, dem sie angehören, durchgeführt wird und mehr als 120 Stunden dauert,
- die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
Ihr Schlüssel zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und des Unternehmenserfolgs von morgen
- Mehr Weiterbildung und weniger Kosten dank erhöhter staatlicher Förderung
- Lohnkostenzuschuss
- Anpassungsqualifizierung während Kurzarbeit mit Förderung
- Top-qualifiziertes Personal
- Neue Perspektiven für Ihre Mitarbeiter
- Mehr Mitarbeitermotivation