Aufstiegs-BAföG

Fragen zum Aufstiegs-BAföG

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel Meister-, Fachwirt- oder Technikerlehrgänge. Es kann einen Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie ein optionales zinsgünstiges KfW-Darlehen umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich eine Unterstützung zum Lebensunterhalt möglich sein.

Aufstiegs-BAföG beantragen

Sie möchten einen Meisterkurs machen? Mit dem Aufstiegs-BAföG können Sie Unterstützung zu den Kurs- und Prüfungsgebühren erhalten. Die Förderung wurde früher Meister-BAföG genannt. Die SIHK zu Hagen bietet eine Beratung sowie einen besonderen Service einer Vorprüfung der Antragsunterlagen an. Nach der Prüfung werden die Unterlagen dann direkt von der SIHK an die zuständige Bezirksregierung weitergeleitet. Den Antrag können Sie auch online stellen.

Wer kann Aufstiegs-BAföG für einen Meisterkurs beantragen?

Sie können Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Fortbildungs- oder Prüfungsordnung erfüllen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Auch mit einem Bachelorabschluss kann eine Förderung möglich sein, sofern dieser Ihr höchster Hochschulabschluss ist. Mit einem Masterabschluss oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss ist eine Förderung ausgeschlossen. Das Aufstiegs-BAföG kann grundsätzlich für Fortbildungen auf bis zu drei Fortbildungsstufen genutzt werden.

Welche Meisterkurse und Kursformate werden gefördert?

Förderfähig sind Lehrgänge, die gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss vorbereiten. Der Anbieter muss zertifiziert sein und über ein Qualitätssicherungssystem verfügen.
Meisterlehrgänge der zweiten Fortbildungsstufe müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Für Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen gelten unterschiedliche Anforderungen:
  • Vollzeit: In der Regel mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen pro Woche; Abschluss innerhalb von höchstens drei Jahren.
  • Teilzeit: Durchschnittlich mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat; Abschluss innerhalb von höchstens vier Jahren.
Fernlehrgänge können gefördert werden, wenn sie die Voraussetzungen des Aufstiegs-BAföG und des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfüllen. Auch mediengestützte Lehrgänge können förderfähig sein, wenn sie durch Präsenzunterricht oder vergleichbare verbindliche Kommunikation und regelmäßige Erfolgskontrollen ergänzt werden. Reine Selbstlernphasen sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen des Aufstiegs-BAföG.

Wie hoch ist das Aufstiegs-BAföG für einen Meisterkurs?

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen einkommens- und vermögensunabhängig bis zu insgesamt 15.000 Euro gefördert werden:
  • 50 Prozent als Zuschuss
  • der übrige Betrag auf Wunsch als zinsgünstiges KfW-Darlehen
Wenn Sie die Prüfung bestehen, können Ihnen auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
Für Materialkosten einer fachpraktischen Prüfungsarbeit können bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens 2.000 Euro, gefördert werden. Auch dabei wird die Hälfte des bewilligten Betrags als Zuschuss gewährt.

Gibt es Unterstützung zum Lebensunterhalt?

Bei Vollzeitmaßnahmen können Sie zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt beantragen. Er richtet sich unter anderem nach Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls nach dem Einkommen Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Der Beitrag wird als Zuschuss gewährt.
Der monatliche Höchstbetrag für Alleinstehende beträgt derzeit bis zu 1.019 Euro. Für nicht getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartner erhöht sich der mögliche Höchstbetrag um 235 Euro, ebenso um 235 Euro je Kind, für das Kindergeldanspruch besteht. Die tatsächliche Förderung hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab.
Alleinerziehende können für Kinder unter 14 Jahren oder für Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt einen pauschalen Kinderbetreuungszuschuss erhalten:
  • 150 Euro pro Monat und Kind
  • einkommens- und vermögensunabhängig
  • auch bei Teilzeitmaßnahmen möglich

Muss ich das KfW-Darlehen aufnehmen und wann muss ich es zurückzahlen?

Nein. Das KfW-Darlehen ist freiwillig und kann ganz oder teilweise angenommen werden. Es ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei, insgesamt höchstens sechs Jahre. Die Rückzahlung erfolgt danach nach dem KfW-Tilgungsplan; sie beträgt derzeit bis zu zehn Jahre.

Wie beantrage ich Aufstiegs-BAföG in Nordrhein-Westfalen?

Sie können den Antrag online über AFBG Digital stellen. Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Sie empfiehlt, den Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Fortbildung einzureichen.
Wird der Antrag auf Unterstützung zum Lebensunterhalt erst nach Kursbeginn gestellt, kann die Förderung frühestens ab dem Antragsmonat beginnen. Den Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren müssen Sie spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragen.
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Förderung hilft Ihnen die zuständige Förderstelle weiter. Persönliche Unterstützung vor Ort - BMBF Aufstiegs-BAföG.
*Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Oktober 2026