Azubi-Blog

Diese Rechte und Pflichten haben Azubis

Bevor du eine Ausbildung startest bzw. deinen Ausbildungsvertrag unterschreibst, solltest du dich mit dem Thema „Rechte und Pflichten für Azubis“ auseinandersetzen. denn es gibt einige Dinge, die du als Azubi und dein Ausbildungsbetrieb beachten müsst.
Unsere Auszubildende hat recherchiert und eine Listen mit Rechten und Pflichten für Azubis zusammengestellt. Die wichtigste Quelle ist dabei das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Bei den Rechten und Pflichten kommt es unter anderem auch drauf an, ob du volljährig oder minderjährig bist.

Diese Pflichten haben Auszubildende

  • Lern-/Schulpflicht:
In der Ausbildung ist es sehr wichtig, dass du der Lernpflicht nachkommst. Das heißt für dich, auch wenn du volljährig bist, gilt während der Ausbildungszeit die Schulpflicht.
  • Betriebsgeheimnisse/ Bewahrungspflicht:
Betriebsgeheimnisse musst du für dich behalten. Sie unterliegen dem strafrechtlichen Schutz §203 und § 203 (Strafgesetzbuch). In der Schule kommt es meistens vor, dass man seinen Betrieb vorstellt, da solltest du genau aufpassen und dir im Klaren darüber sein, was du erzählen darfst und was nicht.
  • Sorgfaltspflicht
Als Azubi bist du verpflichtet, deine Aufgaben im Betrieb und in der Berufsschule sorgfältig zu erfüllen.
  • Ausbildungsnachweis
Machst du eine Ausbildung, so hast du auch die Pflicht, einen Nachweis vorzulegen. Das ist besonders für die Prüfung sehr wichtig, da die Prüfer sich gerne die Berichtshefte vorlegen lassen. Die Ausbildungsverantwortlichen bzw. dein Betrieb sollten es dir ermöglichen, dein Berichtsheft am Arbeitsplatz zu führen. Außerdem ist der Ausbildungsverantwortliche verpflichtet, das Berichtsheft zu kontrollieren und zu unterschreiben.
  • Weisungsberechtigung
Als Auszubildender hast du die Pflicht, Anweisungen deiner Vorgesetzten zu befolgen.
  • Betriebsordnungen
Es ist wichtig, die im Betrieb geltenden Regeln zu beachten, z.B. die korrekte Arbeitskleidung tragen, keinen Alkohol trinken etc.
  • Bewahrungspflicht
Bei der Bewahrungspflicht geht es darum, dass du sorgsam mit Maschinen und Arbeitsmaterial umgehst – und mit deinen Kollegen. 😉
  • Krankmeldung
Deine Krankmeldungen musst du so schnell wie möglich deinem Betrieb und der Berufsschule vorlegen.

Diese Rechte haben Auszubildende

  • Ausbildungsvertrag
Du hast ein Recht auf einen Ausbildungsvertrag. Hierbei ist es besonders wichtig zu beachten, dass der Ausbildungsvertrag in schriftlicher Form ausgehändigt und von beiden Seiten unterschrieben wird. Wenn du nicht volljährig bist, muss dein gesetzlicher Vertreter es unterzeichnen.
  • Ausbilder
Ein geeigneter Ausbilder ist sehr wichtig. Der Ausbilder – oder die Ausbilderin – muss persönlich und fachlich geeignet sein. Dazu wird in der Regel ein AdA-Schein (AdA = Ausbildung der Ausbilder) benötigt, den du auch in der SIHK Akademie machen kannst.
Übrigens: Nicht jeder Mitarbeiter im Betrieb ist einem Azubi gegenüber weisungsbefugt, sondern nur die Personen, die vom Ausbildungsverantwortlichen benannt wurden. Wenn du im Büro lernst, kann also niemand aus der Werkstatt kommen und dich ohne Weiteres zur Arbeit an einer Maschine verpflichten.
  • Arbeitszeiten und Pausen
Deine Arbeitszeiten sind im Berufsbildungsgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz festgelegt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen laut höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu. Bei mehr als sechs Stunden sogar 60 Minuten.
Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz. Demnach hast du bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden am Tag 30 Minuten Pause. Arbeitest du mehr als neun Stunden, beträgt die Pause insgesamt 45 Minuten.
  • Urlaub
Du hast auch ein Recht auf Urlaub. Hier ist es besonders zu beachten, ob du minderjährig oder volljährig bist.
  • Azubis unter 16 Jahre haben ein Recht auf 30 Tage Urlaub im Jahr
  • Azubis unter 17 Jahre haben ein Recht auf 28 Tage Urlaub im Jahr
  • Azubis unter 18 Jahre haben ein Recht auf 27 Tage Urlaub im Jahr
Den Urlaub musst du so, wie es im Betrieb üblich ist, einreichen und genehmigen lassen. Also nicht einfach buchen und ins Flugzeug steigen.
  • Angemessene Vergütung
Eine angemessene Vergütung steht dir zu. Seit 2020 gilt auch für Azubis ein Mindestlohn. Im Jahr 2021 beträgt der Mindestlohn im ersten Ausbildungsjahr 550 Euro monatlich.
  • Kostenlose Ausbildungsmittel
Dein Betrieb sollte dir die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen (z. B. Werkzeuge, Arbeitskleidung oder Fachliteratur).
  • Freistellung
Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule, Weiterbildungen, Prüfungen und auch für außerbetriebliche Schulungen freistellen.
  • Arbeiten für das Ausbildungsziel
Du musst keine Arbeit verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun hat – du musst also nicht mit dem Hund vom Chef spazieren gehen. Dein Ausbilder muss dich unterstützen, damit du das Ziel der Ausbildung erreichst.
  • Besondere Kündigungsmöglichkeiten
Während der Probezeit können beide Parteien jederzeit kündigen. Die Probezeit muss mindestens einen Monat bis höchstens sechs Monate betragen. Nach der Probezeit kann der Betrieb nur unter strengen Voraussetzungen kündigen.
  • Zeugnis
Als Azubi hast du ein Recht auf ein Arbeitszeugnis.
  • Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung
Eine Ausbildung dauert je nach Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahre. Du hast auch die Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen. Ob und wie du die Ausbildung verkürzen kannst, hängt von deinem Schulabschluss und deinem Alter ab.
Wenn du Probleme mit deinem Betrieb und das Gefühl hast, dass deine Rechte als Azubi verletzt werden, aber gerne deine Ausbildung fortführen willst, kannst du deinen Ausbildungsvertrag kündigen und dich anderweitig bewerben. Bitte wende dich hierbei an die zuständigen Kammern, dort wird dir weitergeholfen, wie du vorgehen sollst.